AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Backstage PA Inh. Jürgen Lauscher
1. Allgemeines
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe, Vermietungen und sonstige Rechtsgeschäfte, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nur bei gesonderter Vereinbarung als durch uns anerkannt. Aufträge, Abreden, Zusicherungen etc. einschließlich der durch unsere Vertreter getroffenen Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform oder unserer schriftlichen Bestätigung.
Für alle Streitigkeiten ist Gerichtsstand Aachen, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Bestellung und Vertragsschluss
Bestellungen bedürfen stets der Schriftform. Abbildungen und Beschreibungen in unseren Katalogen, den Darstellungen auf der Internetseite und in Preislisten sind unverbindlich und sind als annähernd zu betrachten. Backstage PA ist bemüht Druck-, Schreib- und Rechenfehler sowie Irrtümer zu vermeiden, dennoch behalten wir uns die Berichtigung vor. Notwendige Änderungen hinsichtlich Konstruktion, Optik, Form und Lieferumfang behalten wir uns ebenfalls vor. Die Homepage von Backstage PA ist eine reine Informationsplattform ohne Kaufoption. Der Eingang aller Anfragen des Vertragspartners wird durch die Übersendung einer elektronisch generierten Zugangsbestätigung bestätigt. Die Zugangsbestätigung führt nicht zu einem Vertragsschluss. Nach Erhalt der Anfrage erstellt Backstage PA ein Angebot. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des erstellten Angebotes durch den Vertragspartner zustande. Soweit abweichend von dem, dem Vertragsschluss zugrundeliegenden Angebot, Mehrleistungen durch Backstage PA erbracht werden, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Backstage PA wird den Vertragspartner über entsprechende Mehrarbeit bzw. Mehrkosten informieren, sobald sie entstehen. Die Mitarbeiter von Backstage PA stehen jederzeit bei Fragen zum Gebrauch der Mietsache zur Verfügung. Sie sind auch am Einsatztag über eine Hotline telefonisch zu erreichen. Mit Abholung, Lieferung und/oder Entgegennahme bestätigt der Vertragspartner, mit dem Umgang der Mietsache vertraut zu sein.
HINWEIS: Verbrauchern und Endkunden im Sinne des Fernabsatzrechts, stehen nach dem Vertragsschluss kein Widerrufsrecht zu, wenn ein spezifischer Termin oder ein Zeitraum vorgesehen ist und/oder eine bestimmte Kundenkonfiguration vorgenommen wird.
3. Annullierung der Bestellung durch den Vertragspartner
Bis zu einem Gesamtauftragswert von 500 Euro netto hat der Kunde die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen, bis 3 Tage vor Mietbeginn, ohne Stornogebühren, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt eine Stornierung durch den Kunden innerhalb von 3 Tagen vor Mietbeginn ein, wird eine Gebühr in Höhe von 100% des Mietpreises fällig.
Ab einem Gesamtauftragswert von 500 Euro netto tritt folgende Regelung in Kraft:
Die Annullierung eines Auftrags ist bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Bestellung kostenfrei möglich. Der Auftrag muss schriftlich annulliert werden. Die bis dahin eventuell entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt.
Bei einer Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt wird
ab 29 Tage vor Beginn der Bestellung 25% der vereinbarten Vergütung
bis 20 Tage vor Beginn der Bestellung 50% der vereinbarten Vergütung
bis 10 Tage vor Beginn der Bestellung die volle Vergütung fällig
4. Höhere Gewalt
Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Arbeiten bzw. der Leistungserbringung, werden die Vertragsparteien von ihren Verpflichtungen aus dem Auftrag/Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Lieferungen und Leistungen auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Vertragsparteien berechtigt, den Auftrag/Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, Seuchen und geologische Veränderungen und Einwirkungen. Zur höheren Gewalt zählen Erkrankungen mit mäßigen Folgen nicht, soweit nicht vom Robert-Koch Institut eine Seuchenwarnung ausgesprochen worden ist.
Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt die andere Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) mit allen Einzelheiten in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.
5. Mietzeit
Die Mietzeit wird nach vollständigen Tagen berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung der Geräte beim Vertragspartner bzw. bei Abholung durch den Vertragspartner bei Backstage PA. Die Mietzeit endet grundsätzlich zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Eine frühere Rückgabe führt nicht zur Verkürzung der Mietzeit. Ist die Rückgabe durch den Vertragspartner bei Backstage PA bis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erfolgt, verlängert sich die Mietzeit entsprechend. Ist, sofern Abholung vereinbart ist, die Abholung beim Vertragspartner, gleich aus welchen Gründen, nicht möglich, verlängert sich die Mietzeit entsprechend.
Anlieferung und Abholung erfolgen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werktags zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr.
6. Preise, Kaution und Bezahlung
Alle Preise sind freibleibend; sie gelten ab unserem Lager in Nideggen. Preise von Backstage PA verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro, Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Nideggen (Erfüllungsort). Kosten für Transport/Lieferung und Transportversicherung/ eventuell zusätzlich vereinbarte Versicherungen /Spesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Hinzu kommen noch evtl. Verpackungskosten bei Verwendung einer Einwegpalette. Sollte der Transport/Lieferung gewünscht sein, muss dies vom Vertragspartner erklärt werden. Dann werden die Transport- und/oder Versandkosten im Angebot ausdrücklich aufgeführt. Die Preise des Angebotes stellen Endpreise dar – d. h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich anfallender Umsatzsteuer, eventuell anfallende Versicherungskosten usw. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Vertragspartner zu zahlen sein. Backstage PA behält sich vor zusätzlich zur vereinbarten Vergütung Kautionen zu erheben. Kautionen werden dem Vertragspartner nach Wiedereingang der Geräte, inklusive allen Zubehörs und in unversehrtem Zustand zurückgezahlt. Bei verspäteter Rückgabe der Geräte (§ 4 der AGB) wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der gültigen Preise von Backstage PA von der Kaution einbehalten. Übersteigende Vergütungen werden in Rechnung gestellt, Restbeträge werden dem Vertragspartner erstattet. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die vollständige Bezahlung bei Übergabe oder Lieferung der Ware/Mietsache in bar. Wir behalten uns Vorauskasse vor. Nach Absprache und schriftlicher Bestätigung durch Backstage PA ist die Zahlung über PayPal möglich. Alle dabei übertragenen Daten unterliegen dem Datenschutz. Eine Zahlung per Nachnahme ist nicht möglich. Die Zahlung per Rechnungen ist grundsätzlich ausgeschlossen und muss vorab bei Backstage PA angefragt und schriftlich bestätigt werden. Scheckzahlungen und Lastschriftverfahren sind ausgeschlossen. Gegen die Zahlungsansprüche von Backstage PA aus dem Vertrag steht dem Vertragspartner ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners besteht nicht.
7. Lieferung und Lieferfristen
Lieferungen erfolgen, sofern vereinbart, zu ebener Erde bis hinter die erste verschließbare Tür. Die Lieferungen sind von dem Vertragspartner zu übernehmen, unverzüglich auf Richtigkeit, Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen und gegenzuzeichnen. Verspätete Rügen werden nicht anerkannt.
Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, unfrei ab unserem Lager in Nideggen. Schadensersatz bei Lieferverzug kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Für den Fall der Lieferung und im Rahmen der Durchführung der Lieferung sind die AGB des Spediteurs zu beachten. Besonders weist Backstage PA darauf hin, dass viele Spediteure eine eigene Haftung für die schadensfreie und fristgerechte Lieferung ausschließen.
8. Zahlungsbedingungen
Sofern keine anderslautenden Bedingungen vereinbart wurden, sind sämtliche Zahlungen grundsätzlich ohne Abzug und Berücksichtigung von Skonti durch den Kunden zu leisten. Bei Ausbleiben der Zahlung ist Backstage PA ist berechtigt die Herausgabe der Ware/Mietsache zu verweigern.
Mit Ausnahme gesonderter schriftlicher Vereinbarungen, sind Rechnungen durch den Kunden unverzüglich bei Übergabe oder Lieferung der Ware/Mietsache auszugleichen.
Sofern die Zahlung auf Rechnung ausnahmsweise schriftlich bestätigt wurde und der Kunde nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt (Zahlungsziel auf der Rechnung) zahlt, ist der Kunde im Verzug. Backstage PA ist dann berechtigt Verzugszinsen zu berechnen. Ist kein ausdrückliches Zahlungsziel vereinbart, gilt als Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungszugang.
Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Backstage PA berechtigt – unabhängig von der Höhe des ursprünglichen Rechnungsbetrages – eine Bearbeitungspauschale von bis zu 40,00 EUR zu berechnen. Diese sind in jedem Fall durch den Schuldner zu tragen.
Befinden sich beim Eintritt des Verzuges Waren/Mietgegenstände noch beim Kunden, ist Backstage PA berechtigt die Mietgegenstände/Waren zurückzuholen.
Für den Fall das zwischen den Parteien nicht unproblematisch feststeht, wann die Rechnung/Zahlungsaufstellung zugestellt wurde, gilt der Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Leistungserbringung als Zustellung.
9. Montage
Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Montage- und Aufstellarbeiten zu leisten, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen. Montageleistungen werden von uns nur auf Wunsch und nach Absprache durchgeführt. Sollten darüber hinaus Montagearbeiten notwendig werden, um den im Angebot vereinbarten Erfolg zu erreichen oder die gebotene Sicherheit zu gewährleisten, werden die entstehenden Kosten dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Backstage PA wird zusätzliche Montagearbeiten stets und umgehend mit dem Vertragspartner besprechen. Eine Haftung für Montagearbeiten, die nicht durch unsere Mitarbeiter durchgeführt wurden, ist ausgeschlossen.
Montagearbeiten die durch Backstage PA durchgeführt werden, verändern nicht den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs für Verlust und Beschädigung der Ware/Mietsache. Insbesondere entsteht durch Montagearbeiten für Backstage PA keine Sicherungspflicht bezüglich der Ware/Mietsache gegen Diebstahl bzw. den unerlaubten Zugriff Dritter.
10. Behandlung und Rücknahme von Mietgut
Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und ausschließlich zum ordnungsgemäßen Gebrauch einzusetzen. BITTE BEACHTEN! • Die Geräte sind beim Be- und Entladen sowie für den Transport durch eine geeignete Verpackung gegen Stoß, Sturz- und Erschütterungsschäden zu schützen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die in einem Kfz transportierten Geräte/Anlagen nicht unbeaufsichtigt im Wagen zu hinterlassen. • Insbesondere aber nicht abschließend sichert der Vertragspartner die gemieteten Geräte/Anlagen gegen Witterungseinflüsse (z.B. Hitze, extreme Sonneneinstrahlung, Regen, Feuchtigkeit), Sand, Staub und Meerwasser. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt eigenständig Reparaturen, egal ob selbst oder durch Dritte, durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, nach Ablauf der Mietzeit weiterhin, die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben. Ist eine Abholung vereinbart, ist der Vertragspartner verpflichtet, das Mietgut abholfertig und aufladebereit zu halten. Das Mietgut muss am Abhol- oder Rückgabetag ordnungsgemäß gereinigt sein. Wenn eine Abholung durch den Vermieter vereinbart wurde, muss zu dem vereinbarten Abholzeitpunkt das Mietgut sortiert aufgestapelt zu ebener Erde bereitstehen.
11. Schäden, Verlust, unvollständige Rückgabe
Backstage PA erhebt für die Bearbeitung von Reparaturen und Wiederbeschaffungen eine Aufwandsentschädigung. Bis zu einem zu ersetzenden Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungswert von 100,-€ beträgt die Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung 25,-€
Ab einem Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungswert von 101,-€ beträgt die Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung 50,-€
Kümmert sich der Vertragspartner um die Wiederbeschaffung vollständig selbstständig ohne das Backstage PA ein Aufwand entsteht, entfällt die Entschädigung. Reparaturen sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Reparaturen werden nur durch Backstage PA beauftragt oder durchgeführt.
Backstage PA ist berechtigt Ausfallkosten, Kosten für Wiederbeschaffung und Reparatur sowie Aufwandsentschädigungen von gezahlten Kautionen abzuziehen. Der Vertragspartner ersetzt den durch den Ausfall entstehenden Schaden. Dazu gehören unter anderem auch Schäden die durch eine verspätete Rückgabe bei Backstage PA entstehen oder gegenüber BMUsik geltend gemacht werden.
Während der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur wird dem Vertragspartner der entgangene Mietpreis in Rechnung gestellt. Die Backstage PA ist verpflichtet die Wiederbeschaffung/Reparatur ohne schuldhafte Verzögerung abzuwickeln. Sollte sich der Ausfall durch Verschulden der Backstage PA verlängern, wird der Vertragspartner von der entsprechenden Verpflichtung frei.
Der Vertragspartner haftet für jede Beschädigung oder Verlust der Mietsache oder Teilen der Mietsache. Der Grund des Verlustes ist nicht relevant. Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Vertragspartner die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Vertragspartner den Neuwert auf der Basis der Wiederbeschaffungskosten des Vermieters zu erstatten.
Option: Versicherung über Backstage PA
Der Vertragspartner erklärt sich grundsätzlich bei Vertragsschluss damit einverstanden, dass Mietsachen während seiner Nutzung versichert sind. Die dafür entstehenden Kosten trägt der Vertragspartner. Sie werden ausgewiesen. Die Versicherung schließt sämtliche Mietgegenstände, welche der Kunde über Backstage PA bzw. deren Subunternehmer bezieht, ein. Hierfür ist im Schadensfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 % des Versicherungswertes, mindestens 5.000,00 €, höchstens 15.000,00 € durch den Vertragspartner zu tragen. Bei Schäden durch Diebstahl aus Kfz, einfachen Diebstahl, Raub und Plünderung außerhalb des stationären Versicherungsortes, sowie bei Schäden durch Unterschlagung und/oder Betrug entfällt die Höchstgrenze von 15.000,00 €.
BITTE BEACHTEN!
Liegt ein Diebstahl vor oder ein sonstiger Fall von Entwendung, so ist in jedem Fall die Polizei zu benachrichtigen. Bitte lassen Sie sich von dem aufnehmenden Polizeibeamten den Namen, die Dienststelle (inkl. Anschrift) sowie die Tagebuchnummer bzw. das Aktenzeichen geben.
12. Eigentumsvorbehalt
Der Vertragspartner ist verpflichtet, über die unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nicht zu verfügen, diese insbesondere nicht an Dritte zu übereignen oder zu verpfänden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware/Mietsache pfleglich zu behandeln und gegebenenfalls ausreichend zu versichern.
13. Gefahrenübergang
Die Gefahr für Verlust und Beschädigung der Ware/Mietsache geht bei Lieferung durch eigene Fahrzeuge der Backstage PA mit der Übergabe auf den Vertragspartner über. Wird die Ware/Mietsache durch ein von Backstage PA beauftragtes Unternehmen oder durch den Vertragspartner selbst bzw. durch einen vom Vertragspartner privat beauftragten Dritten (Abholer) transportiert, so geht die Gefahr mit der der Beladung des Fahrzeuges des Drittunternehmers oder der Übergabe an den Vertragspartner bzw. den Abholer auf den Vertragspartner über.
BITTE BEACHTEN!
Ist zusätzlich zum/zur Verkauf/Vermietung die Betreuung einer Veranstaltung und/oder die Montage der Ware/Mietsache vereinbart worden, bleibt es beim beschriebenen Gefahrenübergang. Backstage PA treffen in keinem Fall gesteigerte Sicherungspflichten für den Fall von Beschädigung und Verlust. Ausgenommen sind Fälle in denen Mitarbeiter von Backstage PA die Schäden selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Ausdrücklich nicht ausgenommen sind Fälle von Verlust bzw. Diebstahl. Dies gilt vor allem auch, wenn der Abbau nicht umgehend erfolgen kann oder soll.
14. Künstler
Gebuchte Künstler, unter anderem auch DJ´s, unterliegen Künstlerverträgen. Sie besitzen somit künstlerische Freiheit. Eine Erstattung bei Nichtgefallen ist daher nicht möglich. Bei Stornierung der Künstler innerhalb von 2 Wochen vor dem gebuchten Termin, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % der Künstlergage, zzgl. Mehrwertsteuer, fällig.
15. Rücktritt von Verträgen
Backstage PA behält sich den Rücktritt von Verträgen vor, wenn ein Vertragspartner über seine Person oder seine Kreditwürdigkeit unwahre Angaben gemacht hat, seine Zahlungen eingestellt hat oder wenn gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dies beantragt wurde. Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
16. Gewährleistung
Sollten die von uns gelieferten Waren fehlerhaft sein oder eine von uns zugesicherte Eigenschaft tatsächlich nicht enthalten sein, so sind wir zunächst berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder nachbessern zu lassen, oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Der Vertragspartner kontaktiert unmittelbar nach Feststellung eines Mangels Backstage PA. Dazu steht ihm eine 24h Hotline zur Verfügung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen oder eine Ersatzlieferung in angemessener Zeit nicht erfolgen, ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Mietpreises (Minderung) des Vertrages zu verlangen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Lieferung schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort erkennbar sind, sind sofort nach Bemerken schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel und Schäden, welche aufgrund von Verschulden des Vertragspartners durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, vermeidbare Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Handhabung entstehen. Das Gleiche gilt bei Mängeln und Schäden, die durch vom Vertragspartner selbst gestellte Materialien bedingt sind.
17. Haftung
Backstage PA haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Backstage PA oder derjenigen des Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Backstage PA nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen haftet Backstage PA nur nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung von Backstage PA ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Vorhersehbare Schäden werden in Fällen von Sach- und Vermögensschäden auf € 150.000, – und bei Bearbeitungsschäden auf € 10.000, – begrenzt.
Die Haftung durch den Mietgegenstand verursachter Schäden an Rechtsgütern des Vertragspartners, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten i. S. d. Satz 3 gehaftet wird.
Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Jegliche sonstige Haftung von Backstage PA ist ausgeschlossen.
18. Datenschutz
Die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten werden im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet und gespeichert. Der Vertragspartner ermächtigt Backstage PA und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Vertragspartner im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
Backstage PA speichert und verwendet die persönlichen Daten des Vertragspartners zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Folgevorgänge. Die E-Mail-Adresse des Vertragspartners nutzt BMUsik nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen.
Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten ist Backstage PA Inh. Jürgen Lauscher, Bergstraße 30, 52385 Nideggen.
Nähere Informationen zu unseren Datenschutzrichtlinien finden Sie hier: